Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Freizeit-Helden e.V.

 

1. Geltungsbereich

Für die Nutzung der Leistungen auf der Website www.freizeit-helden.de gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) in ihrer zum Zeitpunkt der Anmeldung gültigen Fassung. Der Nutzer kann diese Bedingungen jederzeit auf der Webseite www.freizeit-helden.de einsehen, wo diese AGB auch ständig zur dauerhaften Speicherung für den Nutzer bereit stehen. Bedingungen des Nutzers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.

 

2. Vertragspartei / Leistungsbeschreibung

(I) www.freizeit-helden.de (nachfolgend „Website“) ist eine Online-Plattform, auf der von den natürlichen und juristischen Personen und Personengesellschaften, die sich angemeldet haben (nachfolgend „Mitglieder“), soziale Leistungen aller Art gesucht und angeboten werden können.
Die Website wird betrieben von der Freizeit-Helden e.V., Vorstand Hasib Amiri, Kinza Khan, Karl Schmitt, Jana von Wulfen, Edisonstr. 19, 60388 Frankfurt (nachfolgend „Freizeit-Helden“). Mit der Anmeldung als Mitglied bei der Website akzeptiert der Nutzer durch das Anklicken der Checkbox diese AGB und schließt durch Klick auf den Button „Registrierung abschicken“ mit Freizeit-Helden e.V. einen Vertrag über die Nutzung der Website.
(II) Freizeit-Helden e.V. bietet selbst keine sozialen Leistungen an, sondern gibt allein sozialen Einrichtungen und Organisationen (nachfolgend „Anbieter /-in“) die Möglichkeit, ihre sozialen Projekte zu veröffentlichen, sowie Interessierten, diese sozialen Projekte zu suchen und ihre Unterstützung anzubieten (nachfolgend „Freiwillige“). Freizeit-Helden e.V. selbst gibt keine Angebote ab und nimmt deren Annahmen nicht entgegen. Freizeit-Helden e.V. wird selbst nicht Vertragspartner der ausschließlich zwischen den Parteien auf dieser Basis geschlossenen Verträge, insbesondere werden keine Arbeitsverhältnisse mit Freizeit-Helden e.V. begründet. Auch die Erfüllung dieser über die Website geschlossenen Verträge erfolgt ausschließlich zwischen den Mitgliedern.
(III) Die Website bietet den Anbietern in dem von Freizeit-Helden e.V. zur Verfügung gestellten Rahmen die technische Möglichkeit, selbst Inhalte zu veröffentlichen. Die auf der Website von den Mitgliedern veröffentlichten Inhalte werden von Freizeit-Helden e.V. grundsätzlich nicht geprüft und von Freizeit-Helden nicht zu eigen gemacht. Die Anbieter sind für diese Inhalte ausschließlich selbst verantwortlich.
Das Inseratformat ermöglicht es Anbietern, soziale Projekte ähnlich einer Kleinanzeige zu bewerben. Das Inseratformat dient ausschließlich als Werbefläche. Sobald sich ein(e) Freiwillige(r) für ein soziales Projekt anmeldet, erhält er/sie automatisiert per Email weitere Informationen und Kontaktdaten des/-r Anbieters /-in. Gleichzeitig erhält der / die Anbieter /-in eine Benachrichtigung per E-Mail über die Anmeldung der/des Freiwilligen und dessen/deren persönliche Daten bzw. gesammelt eine Auflistung aller Freiwilligen, die sich für das jeweilige Projekt angemeldet haben. Der Vertragsschluss zwischen den Parteien findet nicht auf der Website statt.
Freizeit-Helden behält sich das Recht vor, innerhalb ihrer Grundsätze die Ordnung auf der Website zu ändern, soweit dies den Mitgliedern unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen von Freizeit-Helden e.V. zumutbar ist.
(IV) Eine Überprüfung der bei der Anmeldung hinterlegten Daten führt Freizeit-Helden e.V. nur sehr begrenzt durch, da die Identifizierung von Personen im Internet nur eingeschränkt möglich ist. Trotz verschiedenartiger Sicherheitsvorkehrungen ist es daher nicht ausgeschlossen, dass für ein Mitglied falsche Kontaktdaten hinterlegt wurden. Jedes Mitglied hat sich deshalb selbst von der Identität seines Vertragspartners zu überzeugen.
(V) Freizeit-Helden e.V. werden Freiwillige im Rahmen der sog. „Helden-Runde“ auf grundsätzliche Regeln und Verhaltensweisen für Freiwillige bei der Unterstützung der sozialen Projekte hinweisen. Die Freiwilligen verpflichten sich zur Einhaltung dieser Regeln und Verhaltensweisen. Die Parteien sind jedoch ausschließlich selbst für die Durchführung der Unterstützungsleistungen verantwortlich, es besteht für Freizeit-Helden e.V. keine Überwachungs-, Aufklärungs- oder Informationsverpflichtung. Insbesondere sind die Anbieter selbst verantwortlich, dass die Freiwilligen die Unterstützungsleistungen im Rahmen der jeweiligen Regeln und Verhaltensweisen der Anbieter durchführen.
(VI) Freizeit-Helden e.V. hat das Recht, Angebote und Inhalte der Mitglieder technisch so zu bearbeiten, aufzubereiten und anzupassen, dass diese auch auf mobilen Endgeräten oder Softwareapplikationen von Dritten dargestellt werden können. Die Mitglieder sind selbst dafür verantwortlich, vor einer Leistungsannahme den vollständigen Inhalt eines Angebots auf der Website einzusehen, wenn die der Vertragsschluss über ein mobiles Endgerät oder die Softwareapplikation eines Drittanbieters erfolgt.

 

3. Allgemeine Nutzungsregeln

(I) Die Mitglieder (sowohl Anbieter und Freiwillige) sind verpflichtet, bei der Nutzung der Website sowie anderer Leistungen von Freizeit-Helden e.V. die geltenden Gesetze zu befolgen. Es liegt in der eigenen Verantwortung eines jeden Mitglieds sicherzustellen, dass seine Angebote oder Inhalte rechtmäßig sind und keine Rechte Dritter verletzen.
Die Informationen und Inhalte des Mitglieds auf der Website dürfen insbesondere nicht:
1.    falsch, unvollständig, irreführend oder betrügerisch sein;
2.    beleidigend, missbräuchlich, drohend oder rufschädigend sein;
3.    obszön oder unanständig sein oder Kinderpornographie beinhalten;
4.    im Widerspruch zu anwendbaren Recht oder Richtlinien stehen, einschließlich dem Verbraucherschutz, unrechtmäßigem Wettbewerb, Anti-Diskriminierung, Falschwerbung;
5.    direkt oder indirekt auf Beschreibungen von Waren und Dienstleistungen verlinken, die gemäß dieses Nutzungsvertrags verboten sind;
6.    eine Haftung für Freizeit-Helden e.V. begründen;
7.    das Urheber-, Patent-, Marken-, Geheimhaltungs-, Eigentums- oder Datenschutzrecht einer dritten Person verletzen.
Die Mitglieder dürfen insbesondere nicht:
1.    Inhalte ohne vorherige Zustimmung der Rechteinhaber kopieren, verbreiten oder vervielfältigen;
2.    Persönliche Daten, Kontaktdaten und E-Mail-Adressen, die sie durch die Nutzung der Website erhalten haben, für andere Zwecke nutzen, als für die vertragliche und vorvertragliche Kommunikation. Insbesondere ist es verboten, diese Daten weiterzuverkaufen oder sie für die Zusendung von Werbung zu nutzen, es sei denn, dass das jeweilige Mitglied diesem ausdrücklich vorher zugestimmt hat.
(II) Die Parteien sind selbst dafür verantwortlich, auf der Website einsehbare und von Freizeit-Helden e.V. gespeicherte Informationen, die sie zu Zwecken der Beweissicherung, Buchführung usw. benötigen, auf einem von Freizeit-Helden e.V. unabhängigen Speichermedium zu archivieren.
(III) Damit Freizeit-Helden e.V. nicht-personenbezogene Inhalte der Mitglieder auf der Website verwenden kann, erteilen die Mitglieder Freizeit-Helden e.V. ein nicht-exklusives, weltweites, unwiderrufliches, gebührenfreies und unterlizensierbares Recht zur Nutzung der seitens der Mitglieder angegebenen Inhalte (Marken, Unternehmenskennzeichen, Urheberrechte u.ä.) für den Zweck der Leistungserbringung von Freizeit-Helden unter Ziff. 2.

 

4. Registrierung

(I) Die Nutzung der Website zur Suche nach sozialen Projekten ist ohne Anmeldung nur in eingeschränkter Form möglich. Um soziale Projekte auf der Website veröffentlichen zu können, nach sozialen Projekten gezielt suchen zu können oder um sich als Freiwillige(r) für ein Projekt anmelden zu können, müssen Nutzer eine Registrierung als Mitglied vornehmen. Ein Anspruch auf Registrierung besteht nicht. Die Registrierung ist kostenlos.
(II) Die Registrierung ist nur juristischen Personen, Personengesellschaften und unbeschränkt geschäftsfähigen natürlichen Personen erlaubt. Minderjährigen ist eine Anmeldung mit unter schriftlichem Nachweis der Zustimmung durch den/die Erziehungsberechtigten möglich. Dieser Nachweis ist im Vorfeld der Anmeldung, spätestens jedoch bei der sog. „Helden-Runde“ vorzulegen.
(III) Die von Freizeit-Helden bei der Anmeldung abgefragten Daten sind vollständig und korrekt anzugeben, so z.B. Vor- und Nachname, die aktuelle Adresse (kein Postfach) und Telefonnummer, eine gültige E-Mail-Adresse sowie gegebenenfalls die Firma.
Die angegebenen persönlichen Daten von Freiwilligen werden den Anbietern gegenüber bekanntgegeben, sobald sich ein(e) Freiwillige(r) für ein soziales Projekt anmeldet. Die persönlichen Daten von Anbietern sind für andere Mitglieder einsehbar.
Das Mitglied ist verpflichtet, seine Kontakt- und Anmeldedaten stets auf dem neuesten Stand zu halten. Die Anmeldung einer juristischen Person darf nur von einer vertretungsberechtigten natürlichen Person vorgenommen werden, die namentlich genannt werden muss. Bei der Anmeldung dürfen nur einzelne Personen als Inhaber des Mitgliedskontos angegeben werden. Das Mitgliedskonto ist nicht übertragbar.
(IV) Bei der Anmeldung wählt das Mitglied einen Benutzernamen und ein Passwort. Das Mitglied darf sein Passwort nicht an Dritte weitergeben und hat das Passwort vor unbefugtem Zugriff Dritter zu schützen.
(V) Freizeit-Helden behält sich das Recht vor, das Mitgliedskonto einer nicht vollständig durchgeführten Anmeldung aufzuheben.
(VI) Nach der Anmeldung eines/einer Freiwilligen erhält sie/er eine Einladung zu einer ca. 1-1,5stündige Einführungsveranstaltung mit mehreren Personen, der sogenannten „Helden-Runde“. In dieser Veranstaltung werden Freiwillige vom Freizeit-Helden-Team über ihre „Rechte und Pflichten“ informiert und haben Gelegenheit, Fragen zu stellen. Erst nach Besuch der „Helden-Runde“ werden die Freiwilligen für die Suche und Anmeldung auf der Webseite frei geschaltet.
(VII) Nach der Anmeldung von Anbietern haben diese die Möglichkeit, soziale Projekte auf der Website zu veröffentlichen. Hierbei wird in der Regel das erste inserierte Projekt von Freizeit-Helden noch manuell freigeschaltet, weitere Projekte können die Anbieter eigenständig veröffentlichen. Die Anbieter verpflichten sich, innerhalb der Projektbeschreibung Art und Umfang von Versicherungen für die Freiwilligen genau darzulegen. Die Anbieter verpflichten sich, die Freiwilligen für keinerlei Tätigkeiten einzusetzen, für die nach Art und Umfang Fachpersonal erforderlich wäre.

 

5. Systemintegrität und Störung der Website

(I) Die Mitglieder dürfen keine Mechanismen, Software oder sonstige Scripts in Verbindung mit der Nutzung der Website verwenden, die das Funktionieren der Website stören können.
(II) Die Mitglieder dürfen keine Maßnahmen ergreifen, die eine unzumutbare oder übermäßige Belastung der Website-Infrastruktur zur Folge haben können.
(III) Die Mitglieder dürfen keine von Freizeit-Helden e.V. generierten Inhalte blockieren, überschreiben oder modifizieren oder in sonstiger Weise störend in die Website eingreifen.
(IV) Die auf der Website abgelegten Inhalte dürfen ohne vorherige Zustimmung der Rechteinhaber weder kopiert oder verbreitet, noch in sonstiger Weise genutzt oder vervielfältigt werden. Dies gilt auch für ein Kopieren im Wege von Suchmaschinentechnologien oder durch sonstige automatische Mechanismen.

 

6. Sperrung und Kündigung

(I) Freizeit-Helden e.V. kann die hier genannten Maßnahmen ergreifen, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass ein Mitglied gesetzliche Vorschriften, Rechte Dritter oder diese AGB verletzt:
1.    Löschen von Angeboten oder sonstigen Inhalten, die auf der Website eingestellt worden sind;
2.    Verwarnung von Mitgliedern;
3.    Be-/Einschränkung der Nutzung der Website;
4.    Vorläufige Sperrung;
5.    Endgültige Sperrung.
Freizeit-Helden e.V. kann ein Mitglied endgültig von der Nutzung der Website ausschließen (endgültige Sperrung), wenn
1.    das Mitglied falsche Kontaktdaten angibt;
2.    das Mitglied sein Mitgliedskonto überträgt;
3.    das Mitglied andere Mitglieder oder Freizeit-Helden e.V. in erheblichem Maße schädigt, insbesondere Leistungen von Freizeit-Helden e.V. missbraucht.
4.    ein anderer wichtiger Grund vorliegt.
Gleiche Berechtigung besteht, wenn für Freizeit-Helden e.V. oder andere Mitglieder ein berechtigtes Interesse besteht, wozu insbesondere der Schutz anderer Mitglieder vor betrügerischen Aktivitäten zählt. Bei der Wahl der Maßnahme berücksichtigt Freizeit-Helden e.V. die berechtigten Interessen des betroffenen Mitglieds, insbesondere ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass das Mitglied den Verstoß nicht verschuldet hat.
Ebenfalls besteht die Berechtigung zur endgültigen Sperrung, wenn die/der Freiwillige wiederholt unentschuldigt der sog. „Helden-Runde“ oder Terminen von sozialen Projekten, für die er sich angemeldet hat, fernbleibt.
Wenn ein Mitglied endgültig gesperrt wurde, besteht kein Anspruch auf Wiederherstellung des gesperrten Mitgliedskontos. Sobald ein Mitglied gesperrt wurde, darf dieses Mitglied die Website auch mit anderen Mitgliedskonten nicht mehr nutzen und sich nicht erneut anmelden.
(II) Freizeit-Helden e.V. kann den Nutzungsvertrag jederzeit mit einer Frist von sieben Tagen kündigen. Das Recht zur Sperrung bleibt hiervon unberührt.
(III) Das Mitglied kann den Nutzungsvertrag jederzeit kündigen. Für die Kündigungserklärung genügt eine schriftliche Mitteilung an Freizeit-Helden e.V. c/o Khan, Scheidswaldstr. 68, 60385 Frankfurt oder eine Email an kuendigung@freizeit-helden.de.

 

7. Haftungsausschluss, Haftungsbeschränkung, Freistellung

(I) Gegenüber Anbietern haftet Freizeit-Helden e.V. für Schäden, außer im Fall der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, nur, wenn und soweit Freizeit-Helden e.V., ihren gesetzlichen Vertretern, leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Im Fall der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Freizeit-Helden für jedes schuldhafte Verhalten ihrer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen.
(II) Gegenüber Freiwilligen haftet Freizeit-Helden e.V. nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, des Schuldnerverzugs oder der von Freizeit-Helden e.V. zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung haftet Freizeit-Helden e.V. jedoch für jedes schuldhafte Verhalten ihrer Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.
(III) Außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gesetzlicher Vertreter, leitender Angestellter oder sonstiger Erfüllungsgehilfen von Freizeit-Helden e.V., ist die Haftung der Höhe nach auf die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden begrenzt.
(IV) Eine Haftung für den Ersatz mittelbarer Schäden, insbesondere für entgangenen Gewinn, besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gesetzlicher Vertreter, leitender Angestellte oder sonstiger Erfüllungsgehilfen von Freizeit-Helden e.V..
(V) Die vorgenannten Haftungsausschlüsse und Beschränkungen gelten nicht im Fall der Übernahme ausdrücklicher Garantien durch Freizeit-Helden e.V. und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie im Fall zwingender gesetzlicher Regelungen.
(VI) Das Mitglied stellt Freizeit-Helden e.V. von sämtlichen Ansprüchen frei, die andere Parteien oder sonstige Dritte gegenüber Freizeit-Helden e.V. geltend machen, sofern dies auf Verletzung ihrer Rechte durch von dem Mitglied in die Website eingestellte Angebote und Inhalte oder wegen der sonstiger Nutzung der Website durch das Mitglied beruht.
Das Mitglied übernimmt hierbei auch die Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung von Freizeit-Helden e.V. einschließlich sämtlicher Gerichts- und Anwaltskosten. Dies gilt nicht, soweit die Rechtsverletzung von dem Mitglied nicht zu vertreten ist.
Das Mitglied ist verpflichtet, Freizeit-Helden e.V. für den Fall einer Inanspruchnahme durch Dritte unverzüglich, wahrheitsgemäß und vollständig alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die Prüfung der Ansprüche und eine Verteidigung erforderlich sind.

 

8. Vertragsübernahme

Freizeit-Helden e.V. ist berechtigt, mit einer Ankündigungsfrist von vier Wochen ihre Rechte und Pflichten aus diesem Vertragsverhältnis ganz oder teilweise auf einen Dritten zu übertragen. In diesem Fall ist das Mitglied berechtigt, den Vertrag schriftlich innerhalb von weiteren vier Wochen zu kündigen nach Empfang der Übertragungsmitteilung.

 

9. Änderung dieser AGB, Salvatorische Klausel

(I) Freizeit-Helden e.V. behält sich vor, diese AGB jederzeit ohne Nennung von Gründen zu ändern, sofern dies dem Mitglied zumutbar ist. Die geänderten Bedingungen werden dem Mitglied per E-Mail spätestens zwei Wochen vor ihrem Inkrafttreten zugesendet. Widerspricht das Mitglied der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von zwei Wochen nach Empfang der E-Mail, gelten die geänderten AGB als angenommen. Freizeit-Helden e.V. wird das Mitglied in der E-Mail, die die geänderten Bedingungen enthält, auf die Bedeutung dieser Zweiwochenfrist gesondert hinweisen.
(II) Sofern eine Bestimmung dieser AGB unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.

 

10. Schriftform, Anwendbares Recht und Gerichtsstand

(I) Sämtliche Erklärungen, die im Rahmen des mit Freizeit-Helden e.V. abzuschließenden Vertrags übermittelt werden, müssen in Schriftform, per E-Mail über das Freizeit-Helden-Kontaktformular erfolgen.
(II) Der Vertrag unterliegt einschließlich dieser AGB dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. (Anm. falls Dienstleistungsvertrag mit Herstellung von Waren vorkommt)
(III) Für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Nutzung der Website und/oder diesen AGB ist Franfurt/Main ausschließlicher Gerichtsstand. Dies gilt nur bei Kaufleuten oder wenn das Mitglied keinen festen Wohnsitz in Deutschland, seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Wirksamwerden dieser AGB ins Ausland verlegt hat oder wenn der Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort des Mitglieds im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
Sofern es sich bei dem Mitglied um einen Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts handelt, ist Frankfurt/Main ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus dem Nutzungsvertrag und diesen AGB entstehenden Streitigkeiten.

 

Ihr Freizeit-Helden Team