Du weißt, wie wichtig es ist, in turbulenten Zeiten mit anderen gut verbunden zu sein und hast Platz in Deinen eigenen vier Wänden? Ein Gästebett und ein Morgenkaffee – das reicht schon! Und ein anreisender Papa oder eine anreisende Mama kann sein Kind regelmäßig besuchen.
Jedes Jahr erleben in Deutschland über 130.000 Kinder die Scheidung oder Trennung ihrer Eltern. Der Umgang mit beiden Eltern ist im deutschen Familienrecht ein wesentlicher Bestandteil des Kindeswohls. Für viele Trennungskinder weichen Rechtsansprüche und Lebensrealität jedoch voneinander ab, wenn die Eltern nicht mehr am gleichen Ort wohnen. Denn längst nicht jeder Vater und jede Mutter kann sich die regelmäßigen Ausgaben leisten, die mit der räumlichen Distanz verbunden sind. Viele Kinder wachsen dann als soziale Halbwaisen heran.
Mit Deinem Engagement ermöglichst Du zuverlässigere Besuche der Kinder und schenkst Rückhalt. Ein ehrenamtlicher Gastgeber*in bietet einem Vater oder einer Mutter in der Regel zwei kostenfreie Übernachtungen pro Monat. Viele unserer Eltern schätzen auch die Möglichkeit mit ihrem Kind zu übernachten oder tagsüber zu spielen. Endlich mal wieder eine Gute-Nacht-Geschichte vorlesen oder zusammen basteln – wunderbar!
Das Engagement kann jederzeit unterbrochen oder beendet werden. Wenn Kindern das Verbundensein mit beiden Eltern erhalten bleibt, sind wir alle die Beschenkten.
Wir freuen uns auf Dich! Deine Anmeldung ist unverbindlich – wir melden uns telefonisch bei Dir und beantworten gerne Fragen. Mehr Informationen finden Du hier: Gastgeber Für Übernachtungen | Ehrenamt – Die Familienhandwerker (die-familienhandwerker.de)