Helden-Kodex

Dass es eine gute Sache ist, sich für andere Menschen stark zu machen, ist ja eigentlich klar. Doch Gutes zu tun bringt auch Verantwortung mit sich. Deshalb möchten wir an dieser Stelle klären, was für Freizeit-Helden freiwilliges soziales Engagement überhaupt ist und welche Regeln dabei zu beachten sind.

In der Regel wird unter freiwilligem sozialen Engagement eine regelmäßige, freiwillige und traditionell unentgeltliche Aktivität mit Gemeinwohlorientierung verstanden. Das Engagement kann sich auf den Bereich „Soziales“ aber auch z.B. auf den Bereich Sport oder Kultur beziehen. Dieses freiwillige soziale Engagement soll Dir als HeldIn hauptsächlich Spaß machen und kann beispielsweise neben Hilfe im Sinne von Lernen (z.B. Lese-MentorInnen), Hilfe im Sinne von lebenslangem Lernen (z.B. Wii-Spielen mit SeniorInnen) auch Hilfe im Sinne von Unterstützung bei Aktivitäten (z.B. grillen beim Sommerfest des Wohnheims für Menschen mit Behinderungen in der Nachbarschaft) sein.

Doch freiwilliges soziales Engagement ist noch mehr, denn HeldInnen erhalten und mehren, was wir heute „soziales Kapital“ nennen: die Verbundenheit und das Verständnis zwischen den Mitgliedern einer Gesellschaft, die Verlässlichkeit gemeinsam geteilter Regeln, Normen und Werte.

 

Für Freizeit-Helden ist freiwilliges soziales Engagement nicht:

  • Berufliche Tätigkeitsformen mit Gemeinwohlbezug (z. B. SozialarbeiterIn, Pflegekräfte)

 

  • Neben- und quasiberufliche Tätigkeit mit Gemeinwohlbezug (z. B. ÜbungsleiterIn)

 

  • Qualifizierende gemeinwohlbezogene Tätigkeit (z. B. Freiwilligendienste)

 

  • Ehrenamtliche Tätigkeit mit Entschädigung (z. B. SchöffInnen)

 

  • Genossenschaftliche und gemeinwirtschaftliche Tätigkeiten (z. B. Tauschring, Dienstleistungsgenossenschaften)

Was noch wichtig ist

  • Freizeit-Helden legen den HeldenInnen und den Organisationen, die HeldenInnen für ihre Projekte suchen nahe, einen Vertrag / eine Vereinbarung über die geplante Tätigkeit miteinander zu schließen. Hierzu empfehlen wir eine Mustervereinbarung, die sich an die „Mustervereinbarung zum Einsatz von Ehrenamtlichen“ des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbandes anlehnt (diese erhältst Du bei der Teilnahme an der Helden-Runde). Sollte die Organisation bereits eine entsprechende Vereinbarung vorliegen haben, empfehlen wir den HeldenInnen darauf zu achten, dass folgende Punkte in der Vereinbarung berücksichtigt sind: wer, was, wann, Pflichterfüllung inkl. konkreten (!) Ansprechpartner vor Ort, Verschwiegenheit, Versichertenstatus, Auslagen, Kündigungsregelung.

 

  • Für Freizeit-Helden ist es selbstverständlich die Privatsphäre der Menschen, denen unsere HeldenInnen ihre Zeit schenken, zu schätzen und zu respektieren. Daher ist es ebenso selbstverständlich, dass gegenseitiges Vertrauen, Diskretion und Verschwiegenheit als Merkmale jeder Heldentat unverzichtbar sind. Die Freizeit-HeldenInnen verpflichten sich zu Verschwiegenheit gegenüber Dritten. Dies gilt sowohl für die Menschen, denen die HeldenInnen in unterschiedlichen Lebenslagen begegnen als auch für die Organisation, in die sie im Rahmen ihres Einsatzes Einblick erhalten. Hier spielt Loyalität für uns eine wichtige Rolle – gegenüber der Organisation aber auch gegenüber den in ihr arbeitenden hauptberuflichen Mitarbeitern. Sollte eine Freizeit-Heldin oder ein Freizeit-Held Einblick in Interna oder Handlungsweisen erhalten, die zu Gesprächsbedarf führen, klärt er dies entweder mit dem definierten Ansprechpartner vor Ort oder dem definierten Ansprechpartner bei der Initiative Freizeit-Helden. Dies entspricht dann keiner Verletzung der Schweigepflicht gegenüber Dritten.

 

Sollte es in der Organisation spezielle Erklärungen zur Verschwiegenheit oder zum Datenschutz geben, obliegt es der Organisation diese an die Freizeit-Heldin/den Freizeit-Helden VOR Unterzeichnung der Vereinbarung über das Freiwillige Soziale Engagement weiterzugeben.

 

  • In der Regel gestaltet sich der Versicherungsschutz im Rahmen des freiwilligen sozialen Engagements so: Sozialversicherungsabgaben werden NICHT geleistet, da es sich auch nicht um ein sozialversicherungsrechtliches Arbeitsverhältnis (inkl. Entgelt) handelt! Dennoch besteht Versicherungsschutz meist im Rahmen einer Sammelversicherung der Organisation (dies sind pauschale Versicherungen, die eine namentliche Nennung der versicherten Personen nicht bedürfen!) für das persönliche gesetzliche Haftpflichtrisiko (Haftpflicht-Versicherung), für den gesetzlichen Unfall-Versicherungsschutz. Jede/r Freizeit-HeldIn muss bei der Unterzeichnung der Vereinbarung zum freiwilligen Engagement mit der Organisation darauf achten, dass dieser Versicherungsschutz auch benannt wird (siehe Mustervereinbarung)!

 

  • Hinsichtlich der Aufsichtspflicht gibt es keine Patentrezepte und keine eindeutigen Regeln seitens des Gesetzgebers. Generell gilt, dass der/die Aufsichtspflichtige ihr/sein Handeln verantworten muss. Das heißt, sie/er muss nach bestem Wissen und Gewissen alles getan haben, um Schäden vorzubeugen und sie zu verhüten. Eine Haftung der/des Aufsichtspflichtigen scheidet nämlich aus, wenn er beweisen kann, dass sie/er seiner „Aufsichtspflicht genügt hat oder dass der Schaden auch bei gehöriger Aufsichtsführung entstanden wäre.“ (vgl. § 832 Abs.1 Satz 2 BGB). Was genau unter „gehöriger Aufsichtspflicht“ zu verstehen ist, wird dabei nicht näher erläutert. Nach gängiger Rechtsprechung bestimmt sich das Maß der gebotenen Aufsicht jeweils nach Alter, Eigenart und Charakter der/des Aufsichtsbedürftigen sowie nach der Vorhersehbarkeit etwaiger Schäden aufgrund bestimmter Verhaltensmuster. Die Grenzen der erforderlichen und zumutbaren Maßnahmen richten sich danach, was verständige Aufsichtspflichtige nach vernünftigen Anforderungen tun müssten, um Schädigungen Dritter abzuwehren. Letztlich kommt es also auf die konkreten Umstände des Einzelfalles an. Freizeit-Helden empfehlen entsprechend den HeldenInnen vor Ort ihren Ansprechpartner konkret nach Besonderheiten, Eigenarten, Ort des Erste-Hilfe-Materials zu fragen, um auf der einen Seite auf die Frage der Vorhersehbarkeit zu reagieren, aber auf der anderen Seite auch klar und deutlich zu machen, dass die HeldenInnen selber NICHT die „verständigen Aufsichtspflichtigen“ sind, sondern es sich hierbei um die hauptberuflichen Mitarbeiter der Organisationen handelt, die ein/e HeldIn niemals durch ihren/seinen Helden-Einsatz ersetzt, sondern höchstens ergänzt.

 

  • Die Initiative Freizeit-Helden ist ein Vermittler zwischen HeldIn und Organisation zur Stärkung und Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger Zwecke. Daher finden alle konkreten Absprachen bezüglich einzelner Helden-Einsätze zwischen HeldIn und Organisation statt! Darüber hinaus ist es für Freizeit-Helden obligat seine HeldenInnen in spe auf die Helden-Taten vorzubereiten (Förderung von Bildung). Dies geschieht sowohl in inhaltlichen Veranstaltungen wie der Helden-Runde, die für jeden Freizeit-Heldin und jeden Freizeit-Helden obligat ist, wie in zusätzlichen Bildungs-/ Schulungsveranstaltungen zu vielfältigen Themen, die die HeldenInnen befähigen ihre Einsätze durch Wissen professioneller zu gestalten, umso mehr Kapazitäten für die zwischenmenschlichen Aspekte, die Freizeit-Helden ein besonderes Anliegen sind, zu haben.

 

Freizeit-Helden erwartet von den HeldenInnen einen verantwortungsvollen Umgang mit ihrem Helden-Mandat. Dieser Erwartung ist eine Kehrseite implizit:Freizeit-Helden ist verantwortlich für die notwendige Klärung oder Aufarbeitung, wenn ein Helden-Einsatz einmal missglücken sollte. Methodisch geschieht dies in Absprache mit der Heldin/dem Helden und kann z.B. in Form einer moderierten Aussprache oder einer Fallbesprechung geschehen.

Die HeldenInnen kümmern sich auf der anderen Seite selbstständig um:

 

  • die geeigneten Projekte (auf der Internetseite)

 

  • die Kontaktaufnahme mit der entsprechenden Organisation

 

  • Klärung aller offener Fragen (sowohl der persönlichen als auch der hier angesprochenen wie Versicherungsschutz, Aufsicht etc.).

 

  • Termineinhaltung bei einer Helden-Tat.

Wir bitten Dich außerdem, Dir die AGB von Freizeit-Helden genau durchzulesen

 

Wir freuen uns über Dein Interesse und Deine Mithilfe.

Dein Freizeit-Helden-Team

Heldenmacher-Kodex

Ziel von Freizeit-Helden ist es, möglichst viele Leute zu motivieren sich sozial zu engagieren und somit auch Ihre soziale Einrichtung zu unterstützen. Damit alle Beteiligten davon einen Mehrwert haben, bitten wir Sie, einige Dinge zu beachten.

In der Regel wird unter freiwilligem sozialen Engagement eine regelmäßige, freiwillige und traditionell unentgeltliche Aktivität mit Gemeinwohlorientierung verstanden. Das Engagement kann sich auf den Bereich „Soziales“ aber auch z.B. auf den Bereich Sport oder Kultur beziehen.

Dieses freiwillige soziale Engagement soll den Helden Spaß machen und kann beispielsweise neben Hilfe im Sinne von Lernen (z.B. Lese-MentorInnen), Hilfe im Sinne von lebenslangem Lernen (z.B. Wii-Spielen mit SeniorInnen) auch Hilfe im Sinne von Unterstützung bei Aktivitäten (z.B. grillen beim Sommerfest des Wohnheims für Menschen mit Behinderungen in der Nachbarschaft) sein.

Doch freiwilliges soziales Engagement ist noch mehr, denn HeldInnen erhalten und mehren, was wir heute „soziales Kapital“ nennen: die Verbundenheit und das Verständnis zwischen den Mitgliedern einer Gesellschaft, die Verlässlichkeit gemeinsam geteilter Regeln, Normen und Werte.

 

Für Freizeit-Helden ist freiwilliges soziales Engagement nicht:

  • Berufliche Tätigkeitsformen mit Gemeinwohlbezug (z. B. SozialarbeiterIn, Pflegekräfte)

 

  • Neben- und quasiberufliche Tätigkeit mit Gemeinwohlbezug (z. B. ÜbungsleiterIn)

 

  • Qualifizierende gemeinwohlbezogene Tätigkeit (z. B. Freiwilligendienste)

 

  • Ehrenamtliche Tätigkeit mit Entschädigung (z. B. SchöffInnen, Freiwillige Feuerwehr)

 

  • Genossenschaftliche und gemeinwirtschaftliche Tätigkeiten (z. B. Tauschring, Dienstleistungsgenossenschaften)

Was noch wichtig ist

  • Freizeit-Helden legen den HeldenInnen und den Organisationen, die HeldenInnen für ihre Projekte suchen nahe, einen Vertrag / eine Vereinbarung über die geplante Tätigkeit miteinander zu schließen. Hierzu empfehlen wir eine Mustervereinbarung, die sich an die „Mustervereinbarung zum Einsatz von Ehrenamtlichen“ des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbandes anlehnt (diese erhalten die Helden bei der Teilnahme an der Helden-Runde). Sollte Sie als Organisation bereits eine entsprechende Vereinbarung vorliegen haben, empfehlen wir den HeldenInnen darauf zu achten, dass folgende Punkte in der Vereinbarung berücksichtigt sind: wer, was, wann, Pflichterfüllung inkl. konkreten (!) Ansprechpartner vor Ort, Verschwiegenheit, Versichertenstatus, Auslagen, Kündigungsregelung.

 

  • Für Freizeit-Helden ist es selbstverständlich die Privatsphäre der Menschen, denen unsere HeldenInnen ihre Zeit schenken, zu schätzen und zu respektieren. Daher ist es ebenso selbstverständlich, dass gegenseitiges Vertrauen, Diskretion und Verschwiegenheit als Merkmale jeder Heldentat unverzichtbar sind. Die Freizeit-HeldenInnen verpflichten sich zu Verschwiegenheit gegenüber Dritten. Dies gilt sowohl für die Menschen, denen die HeldenInnen in unterschiedlichen Lebenslagen begegnen als auch für die Organisation, in die sie im Rahmen ihres Einsatzes Einblick erhalten. Hier spielt Loyalität für uns eine wichtige Rolle – gegenüber Ihnen als Organisation aber auch gegenüber den bei Ihnen arbeitenden hauptberuflichen Mitarbeitern. Sollte eine Freizeit-Heldin oder ein Freizeit-Held Einblick in Interna oder Handlungsweisen erhalten, die zu Gesprächsbedarf führen, klärt er/sie dies entweder mit dem definierten Ansprechpartner vor Ort oder dem definierten Ansprechpartner bei der Initiative Freizeit-Helden. Dies entspricht dann keiner Verletzung der Schweigepflicht gegenüber Dritten.

Sollte es in Ihrer Organisation spezielle Erklärungen zur Verschwiegenheit oder zum Datenschutz geben, obliegt es Ihnen diese an die Freizeit-Heldin/den Freizeit-Helden VOR Unterzeichnung der Vereinbarung über das Freiwillige Soziale Engagement weiterzugeben.

 

  • In der Regel gestaltet sich der Versicherungsschutz im Rahmen des freiwilligen sozialen Engagements so: Sozialversicherungsabgaben werden NICHT geleistet, da es sich auch nicht um ein sozialversicherungsrechtliches Arbeitsverhältnis (inkl. Entgelt) handelt! Dennoch besteht Versicherungsschutz meist im Rahmen einer Sammelversicherung der Organisation (dies sind pauschale Versicherungen, die eine namentliche Nennung der versicherten Personen nicht bedürfen!) für das persönliche gesetzliche Haftpflichtrisiko (Haftpflicht-Versicherung), für den gesetzlichen Unfall-Versicherungsschutz. Jede/r Freizeit-HeldIn muss bei der Unterzeichnung der Vereinbarung zum freiwilligen Engagement mit der Organisation darauf achten, dass dieser Versicherungsschutz auch benannt wird (siehe Mustervereinbarung)!

 

  • Hinsichtlich der Aufsichtspflicht gibt es keine Patentrezepte und keine eindeutigen Regeln seitens des Gesetzgebers. Generell gilt, dass der/die Aufsichtspflichtige ihr/sein Handeln verantworten muss. Das heißt, sie/er muss nach bestem Wissen und Gewissen alles getan haben, um Schäden vorzubeugen und sie zu verhüten. Eine Haftung der/des Aufsichtspflichtigen scheidet nämlich aus, wenn er beweisen kann, dass sie/er seiner „Aufsichtspflicht genügt hat oder dass der Schaden auch bei gehöriger Aufsichtsführung entstanden wäre.“ (vgl. § 832 Abs.1 Satz 2 BGB). Was genau unter „gehöriger Aufsichtspflicht“ zu verstehen ist, wird dabei nicht näher erläutert. Nach gängiger Rechtsprechung bestimmt sich das Maß der gebotenen Aufsicht jeweils nach Alter, Eigenart und Charakter der/des Aufsichtsbedürftigen sowie nach der Vorhersehbarkeit etwaiger Schäden aufgrund bestimmter Verhaltensmuster. Die Grenzen der erforderlichen und zumutbaren Maßnahmen richten sich danach, was verständige Aufsichtspflichtige nach vernünftigen Anforderungen tun müssten, um Schädigungen Dritter abzuwehren. Letztlich kommt es also auf die konkreten Umstände des Einzelfalles an. Freizeit-Helden empfehlen entsprechend den HeldenInnen vor Ort ihren Ansprechpartner konkret nach Besonderheiten, Eigenarten, Ort des Erste-Hilfe-Materials zu fragen, um auf der einen Seite auf die Frage der Vorhersehbarkeit zu reagieren, aber auf der anderen Seite auch klar und deutlich zu machen, dass die HeldenInnen selber NICHT die „verständigen Aufsichtspflichtigen“ sind, sondern es sich hierbei um die hauptberuflichen Mitarbeiter der Organisationen handelt, die ein/e HeldIn niemals durch ihren/seinen Helden-Einsatz ersetzt, sondern höchstens ergänzt.

 

  • Die Initiative Freizeit-Helden ist ein Vermittler zwischen HeldIn und Organisation zur Stärkung und Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger Zwecke. Daher finden alle konkreten Absprachen bezüglich einzelner Helden-Einsätze zwischen HeldIn und Organisation statt! Darüber hinaus ist es für Freizeit-Helden obligat seine HeldenInnen in spe auf die Helden-Taten vorzubereiten (Förderung von Bildung). Dies geschieht sowohl in inhaltlichen Veranstaltungen wie der Helden-Runde, die für jeden Freizeit-Heldin und jeden Freizeit-Helden obligat ist, wie in zusätzlichen Bildungs-/ Schulungsveranstaltungen zu vielfältigen Themen, die die HeldenInnen befähigen ihre Einsätze durch Wissen professioneller zu gestalten, umso mehr Kapazitäten für die zwischenmenschlichen Aspekte, die Freizeit-Helden ein besonderes Anliegen sind, zu haben.

 

Freizeit-Helden erwartet von den HeldenInnen einen verantwortungsvollen Umgang mit ihrem Helden-Mandat. Dieser Erwartung ist eine Kehrseite implizit:Freizeit-Helden ist verantwortlich für die notwendige Klärung oder Aufarbeitung, wenn ein Helden-Einsatz einmal missglücken sollte. Methodisch geschieht dies in Absprache mit der Heldin/dem Helden und kann z.B. in Form einer moderierten Aussprache oder einer Fallbesprechung geschehen. Sie als soziale Einrichtung oder Organisation sind selbstverständlich auch dazu angehalten etwaige Probleme sowohl direkt vor Ort anzusprechen bzw. zu klären und uns, die OrganisationFreizeit-Helden, wenn nötig zu kontaktieren und darüber zu informieren.

 

Wir bitte Sie außerdem, die AGB von Freizeit-Helden aufmerksam zu lesen.

Wir freuen uns über Ihr Interesse und Ihre Mithilfe.

Das Freizeit-Helden-Team